Kategorie: Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin

Anti-Stress-Ernährung

Der Terminkalender quillt über, das Telefon klingelt ohne Ende, der Schlaf ist schlecht und die Nerven liegen blank. Wenn Sie bei all den Verpflichtungen auch noch die Regeln einer ausgewogenen und regelmäßigen Ernährung missachten, hat dies verheerende Folgen für Ihr zentrales Nervensystem, Immunsystem und Wohlbefinden.

Denn die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit hängt von einer optimalen Hirnstoffwechseltätigkeit ab und diese wiederum direkt von aufgenommener Flüssigkeit und Nahrung. Daher ist Vorsicht geboten! Süßhaltige Speisen liefern zwar schnelle Energie und fetthaltige Gerichte wirken im ersten Moment beruhigend, doch die Wirkung ist nur von kurzer Dauer, gefolgt von starken Ermüdungserscheinungen.

Deshalb gilt für eine gesunde Anti-Stress-Ernährung:

  • Vermehrte Vitamin- und Mineralstoffaufnahme für hohe Belastungen. Komplexe Vollkornprodukte, anstelle von isolierten Kohlehydraten (Zucker, Weißmehl, geschälter Reis). Regelmäßig zu Obst (Beeren), Gemüse (Avocado, Kohl, Gurke), Nüssen und Hülsenfrüchten greifen.
  • Auf hochwertiges Eiweiß und Fette mit einem hohen Anteil an ein- und mehrfach ungesättigten Fettsäuren (Hering, Thunfisch, Lachs, Lein-, Raps-, Soja- und Walnussöl) achten.
  • Anstelle von hastiger und unkontrollierter Nahrungsaufnahme, bewusstes und langsames Essen mit Vermeidung von Nebentätigkeiten wie telefonieren, E-Mails lesen oder arbeiten.
  • Vor dem Essen einen 10-Minuten-Spaziergang einbauen und das Essen im Sitzen zu sich nehmen.
  • Auf regelmäßige Flüssigkeitszufuhr nicht vergessen. Dabei eignen sich Wasser, ungesüßte Tees und verdünnte Fruchtsäfte anstelle von Kaffee, Alkohol und Limonaden.

Übergewicht        

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) beginnt Übergewicht ab einem Body-Mass-Index (BMI) von 25 kg/m2. Ab einem BMI von 30 kg/m2 spricht man von starkem Übergewicht, Fettleibigkeit oder Adipositas.

Viele unterschiedliche Faktoren können bei der Entstehung von Übergewicht zusammenspielen:

  • genetischen Faktoren
    (gelten jedoch nicht allein als Auslöser für Übergewicht)
  • Bewegungsmangel
    (Körper wird mehr Energie zugeführt, als dieser verbraucht)
  • ungesunde Ernährung
  • Medikamente (z. B. Antidepressiva, Neuroleptika, Antiepileptika, Antidiabetika)
  • Depressionen
  • Essstörungen
  • Schwangerschaft
  • Übergewicht im Kindesalter

Der Zusammenhang zwischen Übergewicht und Gesundheit wird von vielen Faktoren (Alter, Geschlecht, familiäre Veranlagung, bestehende Erkrankungen etc.) beeinflusst. Das Risiko für Begleit- und Folgeerkrankungen steigt mit Höhe und Dauer des Übergewichts an.

Starkes Übergewicht ist u.a. ein Risikofaktor für

  • Diabetes mellitus Typ II
  • Fettstoffwechselerkrankungen
  • Bluthochdruck
  • Arteriosklerose, in weiterer Folge Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt/ Schlaganfall)
  • Hormonelle Störungen
  • Entstehung von Krebserkrankungen, u.a. Brust-, Dickdarm-, Gebärmutter- und Nierenkrebs
  • Gelenkserkrankungen (z.B. Coxarthrose, Gonarthrose)

Prävention

  • Betreiben Sie regelmäßig Sport
  • Ernähren Sie sich gesund und ausgewogen: Meiden Sie ungesunde Lebensmittel (raffiniertes Getreide-weißes Mehl, Süßigkeiten, Kartoffeln, rotes Fleisch, verarbeitetes Fleisch) und Getränke (zuckerhaltige Getränke)
  • Verbessern Sie Ihre Schlafgewohnheiten und reduzieren Sie den Stress.

Mehr Information finden Sie in diesem Folder des Sozialministeriums:
Die österreichische Ernährungspyramide

brandaktuell

Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner sollen mehr impfen dürfen.

IBG GF Gerhard Klicka fordert anlässlich des Impftages am 20. Jänner 2024 eine Erweiterung der Impfbefugnisse für Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner. Unter den geltenden legistischen Bedingungen ist ihnen eine Impfung ohne Bezug zur Arbeit – bspw. Grippeimpfung – während der gesetzlich vorgeschriebenen Firmenbesuche nicht erlaubt. Dies macht keinen Sinn.

Zum Beitrag

Experte: Gerhard Klicka

Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner sollen mehr impfen dürfen

Der Impftag 2024 bringt am 20. Jänner Gelegenheit, über Erfahrungen aus der Pandemie zu diskutieren. Österreichs führendes Unternehmen im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement IBG fordert dabei eine Erweiterung der Impfbefugnisse für Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner. Unter den geltenden legistischen Bedingungen ist ihnen eine Impfung ohne Bezug zur Arbeit – bspw. Grippeimpfung – während der gesetzlich vorgeschriebenen Firmenbesuche nicht erlaubt. Dies macht keinen Sinn.

  • Österreichs Gesundheitspolitik sollte jede Möglichkeit nutzen, um die heimische Impfrate zu heben. Dennoch ist es der Arbeitsmedizin nicht erlaubt, während der Einsatzzeit Impfungen zu verabreichen, die nicht arbeitsbedingt sind. Masern- und Grippeimpfungen B. sind daher in der gesetzlichen Präventionszeit seitens des Arbeitsinspektorats nicht gestattet.
  • Dabei bieten Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner bei ihren Betriebsbesuchen niedrigschwellige Gelegenheiten, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen das gesamte Impfangebot des heimischen Gesundheitssystems anzubieten.
  • Auf Grund der legislativen Zuständigkeiten – die Agenden der Arbeitsmedizin ressortieren zum Wirtschaftsministerium und nicht zum Gesundheitsministerium – wurden die präventiven Potentiale der Arbeitsmedizin bei der soeben beschlossenen Gesundheitsreform völlig außer Acht gelassen.

Wien, am 17.01.2024. Trotz Grippewelle und Corona-Revival: Österreichs Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern ist es gesetzlich nicht erlaubt, während der vorgeschriebenen Präventionszeit Mitarbeitende ohne arbeitsbedingte Indikation zu impfen. Dabei sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um die niedrige Durchimpfungsrate in der heimischen Bevölkerung zu heben.  Da die Angelegenheiten der Arbeitsmedizin dem Wirtschaftsministerium zugeordnet sind, wurde die Erweiterung der arbeitsmedizinischen Impfbefugnis im Rahmen der Gesundheitsreform 2024 nicht behandelt. Dr. Gerhard Klicka, Geschäftsführer von IBG, Österreichs führendem Unternehmen im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement, versteht nicht, warum in Fragen der Immunisierung auf das unterstützende Potential seiner arbeitsmedizinischen Kolleginnen und Kollegen verzichtet wird. Der Titel des Impftages „Impfen schützt“ sollte in vollem Umfang umgesetzt werden.

Herr Dr. Klicka, wer sich im Dezember in Wien zu einer Corona- und/oder Grippeimpfung bei Impfservice Wien oder bei den Gesundheitszentren der ÖGK anmelden wollte, musste einen Monat Wartezeit in Kauf nehmen oder erhielt gar keinen Termin. Haben wir in Österreich zu geringe Impfkapazitäten?

Gerhard Klicka: Es sieht so aus. Impfzentren und Ambulanzen sind auf Wochen hin ausgebucht. Da finde ich es für sehr nachlässig, auf das unterstützende Potential der Arbeitsmedizin zu verzichten. Die Gesundheitsreform wäre der ideale Rahmen gewesen, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner in die Impfprogramme einzubinden. Darauf wurde leider wieder vergessen. Der Impftag ist passende Gelegenheit, auf dieses Versäumnis aufmerksam zu machen.

Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner dürfen in Österreich nicht impfen?

Damit Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner innerhalb der gesetzlichen Präventionszeit impfen dürfen, braucht es laut Gesetz einen Grund, der mit der Arbeitssituation zu tun hat, wie beispielsweise die Zeckenimpfung für einen Gärtner oder Gärtnerin. Auch ist keine Beteiligung der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner an öffentlichen Impfprogrammen wie dem Masern- oder Grippeimpfprogramm vorgesehen.

Zur Klärung: Dürfen IBG-Arbeitsmedizinerinnen- und Mediziner in der gesetzlichen Einsatzzeit Corona- oder Grippeimpfungen durchführen?

Es geht nicht nur um Corona- oder Grippeimpfungen. Es gibt genug andere Schutzimpfungen, die unsere Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner während des Jahres durchführen könnten – um im Konjunktiv zu sprechen. Denken Sie an  Auffrischungsimpfungen für Diphtherie, Tetanus, Pertussis oder Polio. Unterm Strich bewegen sich unsere Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner gegenwärtig im gesetzlichen Graubereich. Während der Corona-Zeit war lange unklar, ob die Schutzimpfung unter den ArbeitnehmerInnenschutz fällt. Schließlich wurde unter dem Druck der vollen Spitäler eine gesetzliche Ausnahme formuliert, damit die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner in der Einsatzzeit die Coronaschutzimpfung verabreichen dürfen. Die offizielle Begründung für die Ausnahme war, dass am Arbeitsplatz ein erhöhtes Infektionsgeschehen stattfände.

Wie sieht der rechtliche Rahmen nach Auslauf der Corona-Regelungern aus?

Noch gelten die Ausnahmeregelungen. Die Corona-Schutzimpfung darf weiterhin verabreicht werden. Aber für die Grippeimpfung gilt diese Regelung nicht. Dabei spielt es zum Beispiel keine Rolle, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kundenkontakt mit erhöhtem Ansteckungsrisiko haben oder nicht. Ich empfinde dies in Anbetracht der niedrigen Durchimpfungsrate in Österreich als echtes Eigentor. Fakt ist: Bei der Grippeprävention dürfen wir während der Einsatzzeit nicht impfen. Wenn wir es trotzdem machen, ergeben sich gegenwärtig massive Haftungsprobleme.

Hört sich skurril an . . . 

Man hat im Zuge der Gesundheitsreform schlichtweg auf das Impfpotential der Arbeitsmedizin vergessen. Das hat damit zu tun, dass die Angelegenheiten der Arbeitsmedizin ins Wirtschaftsministerium ressortieren. Auf diese Weise rücken unsere Kapazitäten aus dem Fokus der Gesundheitspolitik. Dabei scheint das Problem des fehlenden Impfangebotes erkannt worden zu sein: Gesundheitsminister Rauch hat bekanntlich darauf gedrängt, den Apothekerinnen und Apothekern das Impfen zu erlauben. Das Vorhaben ist dann aus verschiedenen Gründen aus dem Apothekergesetz wieder hinausgefallen. Klar ist: Wenn wir in Österreich unsere Durchimpfungsraten verbessern wollen, müssen wir auch das Angebot ausbauen. Der Zugang zur Impfung muss einfacher werden. Die aktuelle Situation spricht nicht dafür.

Was können Ihre Arbeitsmediziner und -medizinerinnen zu einer Verbesserung beitragen?

Wir müssen dort impfen, wo man die Menschen trifft. Der Zugang ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so niedrigschwellig wie möglich zu halten. Wo funktioniert dies besser als bei der Arbeit? Wenn wir alle Möglichkeiten zur Hebung der heimischen Durchimpfungsrate nützen wollen, müssen Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner zu den Impfprogrammen beitragen dürfen. Die aktuelle Situation macht keinen Sinn.

Infokasten:
Was ist die Präventions- oder Einsatzzeit?

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sieht für Unternehmensstandorte mit mehr als 50 Mitarbeitende 1,2 Stunden bei Büroarbeitsplätzen und 1,5 Stunden bei sonstigen Arbeitsplätzen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter und Jahr vor. Mindestens 40 Prozent der Zeit müssen von Sicherheitsfachkräften geleistet werden, mindestens 35 Prozent von Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern. Die arbeitsschutzgemäße Verwendung der restlichen 25 Prozent kann der Arbeitgeber frei wählen.

IBG GmbH, gegründet 1995, ist mit über 200 Mitarbeiter:innen, davon 80 Arbeitsmediziner:innen, Österreichs größte Unternehmensberatung im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements IBG ist in ganz Österreich vertreten.

Ansprechpartnerin: Renate Ruhaltinger-Mader
M +43 (676) 38 49 022, Email presse@ibg.at I office@fabelhaft.biz

 

Arbeitsmedizin: Ein spannendes Aufgabengebiet für Ärztinnen und Ärzte

Die Ärztekammer für Oberösterreich lädt alle interessierten Ärztinnen und Ärzte zum informativen Seminar „Arbeitsmedizin: Ein spannendes Aufgabengebiet für Ärztinnen und Ärzte“ ein. Ein Blick hinter die Kulissen dieses faszinierenden Berufsfeldes erwartet die Teilnehmer:innen am Dienstag, den 23. Januar 2024, von 18:00 bis ca. 19:30 Uhr.

Drei renommierte Arbeitsmediziner, darunter auch Dr. Manfred Lindorfer, ein erfahrener Allgemeinmediziner und Leiter der IBG Arbeitsmedizin in Linz, werden als Referenten das Seminar bereichern.

 

Dr. Manfred Lindorfer, Leitung IBG Arbeitsmedizin OÖ

 

IBG Arbeitsmedizinerin, Dr. Judith Leisch

Moderiert wird die Veranstaltung von IBG Arbeitsmedizinerin Dr. Judith Leisch, die nicht nur durch ihre fachliche Expertise, sondern auch durch ihre interaktive Moderation für eine abwechslungsreiche Atmosphäre sorgen wird.

Im Mittelpunkt des Seminars steht die eingehende Erörterung des Berufsbildes der Arbeitsmedizin. Die Referenten werden die verschiedenen Aspekte dieses spannenden Aufgabengebiets beleuchten und stehen dabei für alle Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung. Von praxisnahen Einblicken bis zu aktuellen Entwicklungen in der Arbeitsmedizin – dieses Seminar bietet eine ideale Plattform, um das Interesse an diesem Fachgebiet zu vertiefen.
 
Die Veranstaltung findet in der Ärztekammer für OÖ statt. Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

Heben Sie ab – aber richtig!

Verreisen ist schön. Damit aber das lange Sitzen im Flugzeug nicht zur Belastung für Ihre Beine und den Rücken wird, hier ein paar Anregungen. Längeres Sitzen verlangsamt den Blutfluss (Abknickungen Knie, Hüfte) und kann Stauungen verursachen.

Deshalb:

  • Vermeiden Sie es die Beine zu überkreuzen
  • Trinken Sie ausreichend alkoholfreie Getränke

Stehen Sie – wenn möglich – einmal pro Stunde auf, bewegen Sie Ihre Beine und machen Sie folgende Übungen:

  • Setzen Sie sich immer wieder aufrecht hin
  • Rollen Sie Ihre Wirbel für Wirbel nach unten langsam ab
  • Stellen Sie Ihre Fußsohlen flach auf den Boden. Jetzt heben Sie abwechselnd Ihre Fersen
    und Ihre Zehen (Venenpumpe)
  • Ihre Fußsohlen bleiben flach auf dem Boden. Nun spreizen und „klammern“ Sie
    abwechselnd Ihre Zehen.
  • Heben Sie nun ein Bein leicht an und heben bzw. senken die Fußspitze.
    Wechseln Sie das linke und rechte Bein ab.
  • Anschließend heben Sie ein Bein leicht an und kreisen den Fuß locker im Sprunggelenk.Foto von Jason Toevs: https://www.pexels.com

Herzgesundheit im Fokus: Gesundheitstag am Campus Wien

Am 22. November 2023 organisierte IBG einen Gesundheitstag mit dem Schwerpunktthema „Herzgesundheit“ für die UniCredit am Campus Wien. Vor Ort hatten die Mitarbeiter:innen der UniCredit die Möglichkeit an einer Vielzahl von Aktivitäten teilzunehmen. Insgesamt wurden acht Stationen von den Fachbereichen Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Ergonomie angeboten. So konnten die Teilnehmer:innen sich zu verschiedenen Gesundheitsthemen beraten lassen und diversen Checks wie dem MediCheck, Biofeedback oder MFT-S3-Check unterziehen.

Workshops

Zusätzlich umfasste das Programm Workshops zu Atem- und Achtsamkeitstechniken, Pilates, Rückenübungen, der Anwendung eines Defibrillators sowie ein Webinar zum Thema Ernährung bei Bluthochdruck.

Herz zu begreifen

Ein besonderes Highlight des Gesundheitstags war ein überdimensionales begehbares Herzmodell. Die Mitarbeiter:innen der UniCredit hatten so die Gelegenheit, das Modell zu „begreifen“ und wertvolle Einblicke in die Funktionsweise des Herzens und die Bedeutung der Herzgesundheit zu erhalten.

Es war ein gelungener Tag, an dem wieder viel Wissen vermittelt, Fragen beantwortet und viele Mitarbeiter:innen individuell beraten werden konnten, um ihre Gesundheit weiter zu verbessern und das Wohlbefinden zu stärken.

Gewalt am Arbeitsplatz: Mit Prävention gegensteuern

Nicht nur in der Gesellschaft werden Themen wie Gewalt, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung verstärkt aufgegriffen, auch am Arbeitsplatz machen sich immer mehr Unternehmen und Führungskräfte Gedanken dazu und überlegen sich auch entsprechende Präventionskonzepte.

Gerade auf Arbeitgeber:innenseite ist im Sinne der Prävention noch einiges zu tun. Je nach Umfrage berichten etwa ein bis zwei Drittel der befragten Personen, vor allem aber Frauen, von Übergriffen am Arbeitsplatz.

Neben gesellschaftlichen Faktoren, wie Rassismus oder Sexismus, können aber auch ein mangelndes Führungsverhalten, wie ein fehlendes Bewusstsein für Verantwortung und fehlendes Wissen für eine konstruktive Konfliktlösung, oder organisatorische Rahmenbedingungen, wie Zeit- oder Leistungsdruck und Intransparenz, zu Gewalt am Arbeitsplatz führen.

Wichtige Themen in der Präventionsarbeit

in Betrieben sind unter anderem das klare Benennen von sexueller Gewalt, von Gewalt allgemein, Diskriminierung und verwandter Formen, die Sensibilisierung für das Thema und eine klare Positionierung dazu von Seiten des Unternehmens sowie der Führungskräfte.

Das klare Benennen von Gewalt

umfasst beispielsweise die Definition, wo Gewalt beginnt, was überhaupt dazu gehört und auch das allgemeine Ansprechen des Themas, zum Beispiel durch Infomaterial für die Belegschaft, der Thematisierung in Mitarbeiter:innenversammlungen oder durch Fortbildungen.

Zur Sensibilisierung

spielen das Erkennen und Wahrnehmen eigener Grenzen eine wichtige Rolle, ebenso wie das Anerkennen von subjektiven Grenzen anderer. Ein Erfahrungsaustausch in der Belegschaft kann dabei helfen, die Solidarität und Empathie untereinander zu fördern. Durch Workshops können außerdem bestehende Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit sexueller Belästigung, Gewalt, Diskriminierung oder Ähnlichem bestärkt oder neue ergänzt werden.

Betriebsintern

kann es auch helfen, regelmäßige und verpflichtende Schulungen für Führungskräfte zu diesen Themen durchzuführen und eine Beschwerdestelle mit vertrauensvollen Ansprechpersonen einzurichten. DHL Express hat sich 2023 diesem Thema aktiv angenommen und gemeinsam mit der Arbeitspsychologie von IBG alle Führungskräfte hinsichtlich Erkennens und Umgang mit sexueller Belästigung sensibilisiert und geschult, aber auch was einen sorgsameren Umgang mit Sprache angeht. Als offizieller Abschluss und persönliche Feedbackschleife diente ein kurzer online Wissens-Check.

DHL Express ist es wichtig einerseits als Unternehmen eine klare Position zu diesen Themen einzunehmen sowie auch das Bekenntnis zu einem diskriminierungsfreien Arbeitsumfeld. Und andererseits die Führungskräfte hinsichtlich Wissens um Prävention und Intervention sowie ihrer Verantwortung im Erkennen wie auch im Umgang zu stärken und den Raum zu geben, konkrete Fragen und Unsicherheiten anzusprechen.

Transparenz

Weiters schafft auch ein transparenter und konkreter Ablauf im Anlassfall zusätzlich Unterstützung und Klarheit für Betroffene und reduziert die Hürden, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Nicht zuletzt können Unternehmen gerade beim Thema Diskriminierung auch durch die Förderung von Frauen oder durch allgemein mehr Diversität (Alter, Geschlecht, Kultur, Hautfarbe, etc.) in allen Führungsebenen zu einem offenen und wertschätzenden Betriebsklima beitragen.

AUTORIN: SARA SAMEK-KRENKEL

 

One apple a day…

Schon eine alte Weisheit besagt: »One apple a day keeps the doctor away!«

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) hat diese These nun unterstrichen. Es wird unter anderem davon ausgegangen, dass der regelmäßige Verzehr von Äpfeln das Darmkrebsrisiko senken kann. So enthalten die süßen Früchte bis zu 30 verschieden Polyphenole. Dies sind sogenannte Sekundäre Pflanzenstoffe mit einer guten antioxidativen Wirkung. Die Polyphenole in den Äpfeln sind dabei so ausgewogen und sinnvoll kombiniert, dass sie sich in ihrer Wirkung optimal ergänzen und diese positive Wirkung noch verstärken. Am besten sind frische Äpfel oder frischgepresste Apfelsäfte.

Darüber hinaus enthalten Äpfel noch:

  • Ballaststoffe
  • Vitamine und Mineralstoffe
  • und sie wirken sich günstig auf den Fettstoffwechsel aus und senken sogar den Cholesterinspiegel

Foto von Maria Lindsey Content Creator – www.pexels.com