Gesundheitsüberwachung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Betrieb Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, durchlaufen regelmäßig ärztliche Untersuchungen. Das gibt die VGÜ – Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz – vor, die als Teil des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) konzipiert ist. Zu diesen Gefahren gehören neben Lärmbelastungen vor allem chemische Arbeitsstoffe, aber auch Nachtarbeit oder biologische Arbeitsstoffe. Die Untersuchungen dürfen nur von eigens dafür ermächtigten Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern durchgeführt werden. Diesen Service bietet IBG seinen Kunden und Kundinnen an allen Standorten.

 

BEOBACHTEN UND VORBEUGEN

Der Sinn dieser Untersuchungen ist es, medizinisch messbare Auswirkungen von Gesundheitsgefahren im Körper zu verfolgen und rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn etwa kritische Grenzwerte von Stoffen im Blut überschritten werden. Dazu gibt es Messungen von Schadstoffen und Regeln, wie und wie oft diese Messungen durchzuführen sind. Dabei sind Grenzwerte einzuhalten, die in der maximal zulässigen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Werte) bestimmt sind.