Arbeitsmediziner: Mehr Impfungen? Heimische Impfquote bescheiden.
Krone Hit Online berichtet über die Forderung IBG Geschäftsführer Gerhard Klicka nach einer Erweiterung der Impfbefugnisse für Arbeitsmediziner:innen.
Experte: Gerhard Klicka
Arbeitsmedizin
Arbeitsmediziner: Mehr Impfungen? Heimische Impfquote bescheiden.
Krone Hit Online berichtet über die Forderung IBG Geschäftsführer Gerhard Klicka nach einer Erweiterung der Impfbefugnisse für Arbeitsmediziner:innen.
Experte: Gerhard Klicka
Österreichs führendes Unternehmen im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement, IBG, stellt eine dringliche Forderung: Für eine glaubwürdige Stärkung der Impfstrategie ist eine Erweiterung der Impfbefugnisse für Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner unverzichtbar. Unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen sind Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen zwar befugt, Impfungen durchzuführen, jedoch nur, wenn sie einen direkten Bezug zur Arbeit haben. Ein Beispiel dafür ist die Zeckenimpfung für Outdoor-Arbeiterinnen und -arbeiter. Diese Einschränkung erscheint angesichts der aktuellen Gesundheitslage unlogisch.
IBG-Geschäftsführer Dr. Gerhard Klicka betont die Dringlichkeit dieser Angelegenheit: „Es ist unverständlich, warum das Potenzial unserer Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner in Fragen der Immunisierung nicht voll ausgeschöpft wird. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um die niedrige Durchimpfungsrate in Österreich zu erhöhen.“
Eine zentrale Frage betrifft den rechtlichen Rahmen nach dem Auslaufen der Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Während die Ausnahmen weiterhin die Corona-Schutzimpfungen abdecken, bleiben andere Impfungen wie die Grippeimpfung unberücksichtigt. Diese Diskrepanz erscheint angesichts der Bemühungen, die Durchimpfungsrate zu steigern, als kontraproduktiv.
IBG plädiert dafür, Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner verstärkt in die Impfstrategie einzubeziehen, um den Zugang zur Impfung zu erleichtern und die Durchimpfungsrate in der Bevölkerung zu erhöhen. Durch ihre Präsenz am Arbeitsplatz können sie dazu beitragen, Impfungen niedrigschwellig anzubieten und so einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung von Infektionskrankheiten zu leisten.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sieht für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden 1,2 Stunden bei Büroarbeitsplätzen und 1,5 Stunden bei anderen Arbeitsplätzen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter und Jahr vor. Mindestens 40 Prozent der Zeit müssen von Sicherheitsfachkräften und mindestens 35 Prozent von Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern geleistet werden. Die restlichen 25 Prozent können vom Arbeitgeber frei verwendet werden.
IBG GmbH, gegründet 1995, ist mit über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 80 Arbeitsmedizinern und Arbeitsmedizinerinnen, Österreichs größte Unternehmensberatung im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagement. IBG ist in ganz Österreich vertreten.
Ansprechpartnerin: Renate Ruhaltinger-Mader
M +43 (676) 38 49 022, Email presse@ibg.at I office@fabelhaft.biz
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österreichweit
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IBG Arbeitsmediziner plädiert für Winterzeit
Im aktuellen Presse-Newsletter wird IBG Arbeitsmediziner Helmut Stadlbauer in Bezug auf die bevorstehende Zeitumstellung zitiert. Stadlbauer spricht sich entschieden für die Beibehaltung der Winterzeit aus.
Experte: Helmut Stadlbauer
Zeitumstellung: Arbeitsmediziner plädiert für Beibehalten der Winterzeit
Helmut Stadlbauer, Arbeitsmediziner und Leitung Gesunde Arbeitszeiten bei IBG, spricht sich im „Volksblatt“ gegen die Zeitumstellung aus. Aus medizinischer Sicht präferiert er die Winterzeit. Stadlbauer unterstreicht, dass trotz der subjektiv empfundenen Lebensqualität durch die Sommerzeit gesundheitliche Risiken bestehen bleiben.
Experte: Helmut Stadlbauer
Zeitumstellung: In diese Richtung wird an der Uhr gedreht.
Helmut Stadlbauer, Arbeitsmediziner bei IBG, warnt im Gespräch mit puls.24.at vor den gesundheitlichen Risiken der Sommerzeit. Laut Stadlbauer beeinträchtigt die Zeitumstellung die innere Uhr des Menschen negativ, da sie von Tageslicht gesteuert wird. IBG plädiert daher für eine dauerhafte Normalzeit, um dem natürlichen Rhythmus des Menschen gerechter zu werden und ein höheres Erholungspotenzial zu bieten.
Experte: Helmut Stadlbauer
Zeitumstellung im Fokus: Arbeitsmedizinische Perspektive
Vergangenen Sonntag fand die jährliche Zeitumstellung statt. brandaktuell widmet sich in einem aktuellen Bericht der arbeitsmedizinischen Perspektive dieses Themas. Arbeitsmediziner, IBG Experte Helmut Stadlbauer gibt Einsichten in die Auswirkungen der Zeitumstellung auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer.
Experte: Helmut Stadlbauer
Zeitumstellung am Sonntag: Arbeitsmedizinische Perspektive im Fokus
Vergangenen Sonntag stand die alljährliche Zeitumstellung an. Der boerseexpress beleuchtet in einem seinem Bericht die arbeitsmedizinische Sichtweise auf dieses Thema. Dabei wird IBG Experte und Arbeitsmediziner Helmut Stadlbauer zitiert. Stadlbauer gibt Einblicke in die Auswirkungen der Zeitumstellung auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer. Seine Expertise unterstreicht die Bedeutung einer ganzheitlichen Betrachtung dieses zeitkritischen Themas.
Experte: Helmut Stadlbauer
§ Gesundheitliche Risiken der Sommerzeit: Ein Plädoyer für die Winterzeit
Dr. Helmut Stadlbauer, Arbeitsmediziner bei IBG, spricht sich vehement für ein Ende der Zeitumstellung aus, aus medizinischer Sicht bevorzugt er die Winterzeit. Er betont, dass viele Menschen die Sommerzeit zwar als eine Verbesserung ihrer Lebensqualität empfinden, jedoch gesundheitliche Risiken damit einhergehen. Die Verlängerung der Wachzeit führt zu Schlafmangel und einem Phänomen, das als „sozialer Jetlag“ bekannt ist. Die innere Uhr des Menschen wird vom Tageslicht gesteuert, und eine Zeitumstellung beeinflusst diese natürliche Regulation negativ, was zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und verminderter Leistungsfähigkeit führen kann.
§ Auswirkungen auf Arbeitszeit und Wohlbefinden
Dr. Stadlbauer erklärt weiter, dass die weitverbreitete Vorstellung, die Qualität der Freizeit stehe über der Arbeitszeit, langfristig negative Auswirkungen habe. Eine dauerhafte Sommerzeit hätte besonders im Winter negative Folgen, da das Aufstehen und Arbeiten bei Dunkelheit das Wohlbefinden und die Produktivität beeinträchtigt, insbesondere bei Schülern.
§ Anpassung an den natürlichen Rhythmus
Es ist wichtig anzumerken, dass aus medizinischer Sicht die derzeitigen Arbeitszeiten in Mitteleuropa zu früh beginnen, was nicht im Einklang mit dem biologischen Rhythmus der meisten Menschen steht. Die Sommerzeit verschärft dieses Problem weiter, da sie sich nicht an der natürlichen Sonnenzeit orientiert.
§ Plädoyer für die dauerhafte Normalzeit
IBG plädiert daher für eine dauerhafte Normalzeit, die der Winterzeit entspricht. Diese entspricht eher dem natürlichen Rhythmus des Menschen und bietet somit ein höheres Erholungspotential.
IBG GmbH, gegründet 1995, ist mit über 200 Mitarbeiter:innen, davon 80 Arbeitsmediziner:innen, Österreichs größte Unternehmensberatung im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagement. IBG ist in ganz Österreich vertreten.
Ansprechpartnerin: Renate Ruhaltinger-Mader
M +43 (676) 38 49 022, Email presse@ibg.at I office@fabelhaft.biz
Arbeitsmediziner bewegen sich in einem Graubereich
„Trotz Grippewelle und Corona-Revival ist es den Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern gesetzlich nicht erlaubt, während der vorgeschriebenen Präventionszeit Mitarbeitende ohne arbeitsbedingte Indikation zu impfen. Dabei sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um die niedrige Durchimpfungsrate in der Bevölkerung zu heben.
Da die Angelegenheiten der Arbeitsmedizin dem Wirtschaftsministerium zugeordnet sind, wurde die Erweiterung der arbeitsmedizinischen Impfbefugnis im Rahmen der Gesundheitsreform 2024 nicht behandelt. Der Titel des Impftages ,Impfen schützt’ ( Anm.: 20. Jänner 2024 ) sollte in vollem Umfang umgesetzt werden.
Impfzentren und Ambulanzen sind auf Wochen hin ausgebucht. Ich halte es für nachlässig, auf das unterstützende Potenzial der Arbeitsmedizin zu verzichten. Die Gesundheitsreform wäre der ideale Rahmen gewesen, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner in die Impfprogramme einzubinden. Darauf wurde leider vergessen.
Damit aber Arbeitsmediziner innerhalb der gesetzlichen Präventionszeit impfen dürfen, braucht es laut Gesetz einen Grund, der mit der Arbeitssituation zu tun hat, beispielsweise die Zeckenimpfung für einen Gärtner oder eine Gärtnerin. Auch ist keine Beteiligung der Arbeitsmediziner an öffentlichen Impfprogrammen wie dem Masern- oder Grippeimpfprogramm vorgesehen.
Es geht dabei nicht nur um Corona- oder Grippeimpfungen. Es gibt genug andere Schutzimpfungen, die unsere Arbeitsmediziner während des Jahres durchführen könnten – um im Konjunktiv zu sprechen. Denken Sie an Auffrischungsimpfungen für Diphtherie, Tetanus, Pertussis oder Polio.
Unterm Strich bewegen sich unsere Arbeitsmediziner gegenwärtig im gesetzlichen Graubereich. Während der Corona-Zeit war lange unklar, ob die Schutzimpfung unter den Arbeitnehmerschutz fällt. Schließlich wurde unter dem Druck der vollen Spitäler eine gesetzliche Ausnahme formuliert, damit die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner in der Einsatzzeit die Coronaschutzimpfung verabreichen dürfen. Die offizielle Begründung für die Ausnahme war, dass am Arbeitsplatz ein erhöhtes Infektionsgeschehen stattfände.
Dr. Gerhard Klicka, Geschäftsführer der IBG Innovatives Betriebliches Gesundheitsmanagement GmbH
Experte: Gerhard Klicka
Ein Schläfchen am Arbeitsplatz: Energiebooster oder Mythos
Sind Powernaps am Arbeitsplatz ein Geheimrezept für mehr Produktivität oder nur ein Mythos? IBG Arbeitspsychologin und Leiterin des Bereichs Arbeits- und Organisationspsychologie & Befragung und Analyse, Regina Nicham beleuchtet in einem Interview mit dem Magazin ‚Gesunde Arbeit‘ die Rolle von Schlaf am Arbeitsplatz und ob er tatsächlich als Energiebooster fungieren kann.“
ZumBeitrag (Seite 31)
Expertin: Regina Nicham
Neben prophylaktischen Maßnahmen, wie faserreiche, fettarme Ernährung, ausreichend Bewegung, Verzicht auf Nikotin und Alkohol in Maßen, spielt die Früherkennung eine wichtige Rolle. Durch Früherkennung könnte ein Großteil der Darmkrebsfälle verhindert oder geheilt werden.
90 Proazent der Tumore entwickeln sich aus gutartigen Darmpolypen. Das Alter, ab dem sich Polypen im Darm bilden und Tumore langsam zu entstehen beginnen, liegt im Allgemeinen bei 40 Jahren. Sie haben eine Verdopplungszeit von zwei Jahren. Bis ein Karzinom vorliegt, vergehen rund zehn Jahre.
Diese Darmspiegelung ist beim niedergelassenen Facharzt für Chirurgie oder Gastroenterologie möglich und ist die wichtigste und aussagekräftigste Untersuchung zur Früherkennung und Diagnose von Darmkrebs. Mit ihr lassen sich selbst kleine Tumore und Darmpolypen mit sehr hoher Sicherheit aufspüren.
Die gesamte Untersuchung dauert etwa 20 Minuten. Sie ist meist weitgehend schmerzarm. Auf Wunsch kann die Untersuchung durch Gabe eines Beruhigungsmittels in einem leichten Dämmerschlaf durchgeführt werden, wodurch man von der Untersuchung und etwaigen Unannehmlichkeiten gar nichts mitbekommt.
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