Kategorie: Arbeitszeiten

Arbeitszeiten

Arbeitsmedizinische Konsequenzen einer Tagesarbeitszeit von 10 Stunden und mehr

Der Initiativantrag für den 12-Stunden-Arbeitstag liegt auf dem Tisch. IBG – mit 180 Mitarbeitern der größte heimische Beratungsdienstleister auf dem Gebiet des Betrieblichen Gesundheitsmanagements – hat die Gesetzesvorschläge auf ihre arbeitsmedizinischen Konsequenzen untersucht. Kein einziger der im Vorfeld gemachten Vorschläge der Arbeitsmedizin wurde in diesem Initiativantrag berücksichtigt. Die Regel bleibt unverändert: Mehr Arbeitsbelastung benötigt mehr Ruhezeiten.

Aus arbeitswissenschaftlicher Sicht sind Ruhezeiten von 8 Stunden schon zu kurz. Dies führt im Normalfall bereits zu Schlafmangel – weil es ja auch – neben den Wegzeiten – Zeiten der Hygiene und des „Abschaltens“ braucht.  Die Belastungen steigen nach der achten Arbeitsstunde exponentiell: Das Unfallrisiko ist dann mit jenem Alkoholisierter zu vergleichen. Eine Heimfahrt nach der 12. Stunde bringt das rund 2,7-fache Unfallrisiko, nach der 12-Stunden-Nachtschicht sogar das ca. 4-fache Risiko. Zur Orientierung: Das Kuratorium für Verkehrssicherheit gibt für 0,5 Promille ein 2-faches Unfallrisiko an.

Aus Unternehmersicht werden die Vorteile nur kurzfristig zum Tragen kommen. Bei dauerhafter Ausnutzung der erweiterten Rahmenbedingungen wird es zu erhöhter Unfallhäufigkeit, verringerter Produktivität und frühzeitigen Pensionierungen kommen.

Factsheet

Exponentiell steigende Stressbelastung

Stress steigt exponentiell von Stunde zu Stunde und ist bei Normalarbeitszeit in der 7. und 8. Stunde am höchsten. Die Belastungszunahme steigt pro weitere Arbeitsstunde drastisch. Es gibt eine Kumulation von Stress im Laufe eines Arbeitstages, deren Bewältigung nach entsprechenden Pausen verlangt. Die findet in der Regel nicht oder nicht in ausreichendem Maße statt. Es ist arbeitsmedizinisch gesichert, dass chronischer Stress die Leistungsfähigkeit und Produktivität senkt und krank macht. Für die meisten Arbeitswelten sind daher 12-Stunden-Arbeitstage ohne ausreichende Regenerationsphasen zumindest mittelfristig kontraproduktiv, weil Fluktuation, Krankenstände und Frühpensionen zunehmen.

 

Problempunkt Nachtschichten           

Für junge Arbeitnehmer beträgt die Verausgabung bei Nachtschichten 156 Prozent der Tagesschicht, d.h. eine 8–Stunden-Nachtschicht ist so verausgabend wie 13 Stunden Tagarbeit. Eine 12-Stunden-Schicht wäre für Arbeitnehmer um die 30 so kräfteraubend wie 19 Stunden Tagarbeit. Ab ca. dem 45. Lebensjahr sinkt die Nachtarbeitstoleranz bei der überwiegenden Mehrheit dramatisch (Körpertemperatur sinkt, Konzentrationsschwierigkeiten treten auf, Schlafstörungen bis hin zu Stoffwechselproblemen). Eine aktuelle US-Studie hat eine gesteigerte Krebshäufigkeit bei nachtarbeitenden Krankenschwestern nachgewiesen.

 

Verstärktes Suchtverhalten                  

Der 8-Stunden-Arbeitstag ist so verdichtet, dass die Stress-Werte in den Belegschaften hoch sind und bei verlängerter Arbeitszeit weiter steigen. Erwiesenermaßen reagieren Arbeitnehmer aufsteigende Stressbelastung mit erhöhtem Suchtverhalten. Der Konsum von Zigaretten, Alkohol und Koffein steigt überproportional. Es lässt sich auch eine überdurchschnittlich hohe Neigung zu Übergewicht bei starker Stressbelastung feststellen.

 

Fehlende MAK-Werte                               

Der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) gibt die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes in Form von Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz an. Er ist bezogen auf eine tägliche Expositionszeit von 8 Stunden (bei durchschnittlich 40 Wochenstunden bzw. 42 Wochenstunden im Vierschicht-System). Bei Einhaltung der MAK-Werte wird im Allgemeinen auch bei wiederholter und langfristiger Exposition die Gesundheit von Arbeitnehmern/-innen nicht beeinträchtigt. Für eine Regelarbeitszeit von 10 Stunden oder mehr gibt es aktuell keinerlei Messungen, wie sich Staub, Rauch oder Dämpfe bei der entsprechend längerer Expositionszeit auswirken.

 

Rechtl. Status quo:

Das derzeit noch gültige Arbeitszeitgesetz erlaubt eine Arbeitszeit von zehn Stunden am Tag und 50 Stunden in der Woche.

 

Ausnahmen

Die Höchstarbeitszeit kann für 24 Wochen auf 12 Stunden täglich und 60 Stunden pro Woche ausgeweitet werden.

 

Voraussetzungen dafür:

Es besteht vorübergehend ein besonderer Arbeitsbedarf – wenn zum Beispiel ein außergewöhnlicher und die normalen Kapazitäten übersteigenden Arbeitsauftrag vorliegt, – andernfalls ein unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Nachteil (z.B. Pönale, Verlust von Folgeaufträgen) droht und

  • keine anderen Maßnahmen, wie etwa die Einstellung von zusätzlichen Arbeitskräften, zumutbar sind.

 

Neu im Initiativantrag:

Diese Voraussetzungen sollen zur Gänze entfallen. Der Arbeitgeber erhält ein Anordnungsrecht.

– Es ist vorgesehen ist, dass Arbeitnehmer Überstunden „aus überwiegenden persönlichen Interessen“ ablehnen können. Diese Möglichkeit besteht, wenn die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder eine Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird.

– Die verordneten Überstunden kann man nur aus „überwiegenden persönlichen Interessen“ ablehnen. Empfindet der Arbeitgeber die Ablehnung als ungerechtfertigt, kann er Arbeitsverweigerung unterstellen und den Mitarbeiter entlassen. Es werden letztlich Arbeitsgerichte klären, ob das private oder betriebliche Interesse gewichtiger war.

 

Betriebliche  Vereinbarung nicht mehr notwendig                                                     

Eine Regelung durch Betriebsvereinbarung ist nicht notwendig. Es ist auch keine arbeitsmedizinische Begutachtung erforderlich wie bisher (wenn kein Betriebsrat vorhanden).

 

Ruhepausen werden verkürzt

Derzeit schon kann in der Gastronomie und Hotellerie (vor allem in Saisonbetrieben) bei Vollzeitbeschäftigten die tägliche Ruhezeit von elf auf acht Stunden verkürzt werden. Geregelt wird das im Kollektivvertrag. In Zukunft ist das auch bei „geteilten“ Diensten (=mindestens drei Stunden Mittagsunterbrechung) in jedem Betrieb erlaubt (egal ob Saison- oder Ganzjahresbetrieb). Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und nur noch per Betriebs- oder Einzelvereinbarung.

 

Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist die Reduktion der Ruhepausen ein deutlicher Rückschritt im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Sie widerspricht dem arbeitsmedizinischen Grundsatz – mehr Belastung- mehr Ruhepausen – diametral. 

 

IBG GmbH, gegründet 1995, ist mit über 165 MitarbeiterInnen, 70 davon ArbeitsmedizinerInnen, Österreichs größte Unternehmensberatung im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. IBG ist in ganz Österreich vertreten.

 

Ansprechpartnerin

Renate Ruhaltinger-Mader
M            + 43 (676) 38 49 022
EMail     presse@ibg.co.at

 

Rudolf Karazman | Personal Austria

Arbeitszeitflexibilisierung

Wer mehr arbeitet, muss mehr ruhen.

Geht es wirklich darum?

Arbeitszeitflexibilisierung ist eines der Top-Themen der aktuellen wirtschaftspolitischen Diskussion. Geht es wirklich um Flexibilisierung? Auch eine zugunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Oder geht es nur um Verlängerung der täglichen Arbeitszeit? Die menschliche Verausgabung steigt mit der Arbeitsdauer – und zwar exponentiell.

Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit gefährdet durch Stresserhöhung die Gesundheit der Belegschaft und das Arbeitsklima. IBG ist für eine echte Flexibilisierung zugunsten der Bedürfnisse der Kunden bzw. Kundinnen UND die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die politischen Entscheidungsträger sind gefordert, die Tragweite einer möglichen Lösung in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Es ist arbeitsmedizinisch erwiesen, dass chronischer Stress die Leistungsfähigkeit und Produktivität senkt und Überforderung am Arbeitsplatz krank macht.

Für die meisten Arbeitswelten sind daher 12-Stunden-Arbeitstage ohne ausreichende Regenerationsphasen zumindest mittelfristig kontraproduktiv, weil damit vorzeitige Arbeitsunfähigkeit, zunehmende Krankenstände, höhere Fluktuation, steigende Gesundheitskosten und Frühpensionierungen vorprogrammiert sind. Derartige Ausgleichsmaßnahmen fehlen in der Diskussion derzeit völlig. Es geht nicht nur um die Balance von Geldwerten.

Exponentiell steigende Stressbelastung

Eine Ausweitung des Arbeitstags verlangt deutlich mehr Erholungszeit als Teil der sozial wirksamen Arbeitszeit und muss durch gleichwertigen Zeitausgleich kompensiert werden. Stress steigt exponentiell von Stunde zu Stunde und ist bei Normalarbeitszeit in der 7. und 8. Stunde am höchsten. Die Belastungen nehmen pro weitere Arbeitsstunde drastisch zu. Es gibt eine Kumulation von Stress im Laufe eines Arbeitstages, deren Bewältigung nach entsprechenden Pausen verlangt. Die findet in der Regel nicht oder in unzureichendem Maße statt.

Problempunkt Nachtschicht

Für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt die Verausgabung bei Nachtschichten 156% der Tagesschicht, d.h. eine 8-Stunden- Nachtschicht ist so verausgabend wie 13 Stunden Tagarbeit. Eine 12-Stunden-Schicht wäre für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um die 30 so kräfteraubend wie 19 Stunden Tagarbeit. Etwa ab dem 45. Lebensjahr sinkt die Nachtarbeitstoleranz bei der überwiegenden Mehrheit dramatisch. So weist eine aktuelle US-Studie auf eine reduzierte Lebenserwartung bei nachtarbeitenden Krankenschwestern hin. Auch nicht zu unterschätzen: die Aufrechterhaltung des Schlafrhythmus. Bei einem 12-stündigen Arbeitstag und einem durchschnittlichen Schlafbedürfnis von acht Stunden wird die Gestaltung des Tagesablaufs mit normalen sozialen Interaktionen kompliziert. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reagieren darauf mit Verkürzung der Erholungs- bzw. Schlafphasen. Eine Ausweitung der Arbeitszeit ist daher nach Möglichkeit zu verhindern, weil durch Rationalisierung und Optimierung die Arbeitsintensität bereits beim bisherigen Arbeitstag meist an der Grenze ist. Die hohe Rate an Burnout belegt dies.

Fehlende MAK-Werte

Der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) gibt die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes in der Luft am Arbeitsplatz an. Er bezieht sich auf eine tägliche Einwirkzeit von 8 Stunden.

Bei Einhaltung der MAK-Werte wird im Allgemeinen auch bei wiederholter und langfristiger Exposition die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht beeinträchtigt. Für eine Regelarbeitszeit von 10 Stunden oder mehr gibt es jedoch aktuell keinerlei Messungen, wie sich diese Stoffe bei entsprechend längerer Expositionszeit auswirken.

Die Kosten fressen die Vorteile

Es ist zu erwarten, dass der wirtschaftliche Vorteil der ausgedehnten Arbeitszeiten durch die verringerte Produktivität in der 10. bis 12. Arbeitsstunde zunichte gemacht werden wird – von den volkswirtschaftlichen Kosten ganz abgesehen. »In der Diskussion um eine echte Flexibilisierung fehlt die Wahlmöglichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: kürzere und längere Tages- und Wochenarbeitszeit, Wahl der Beginnzeiten nach eigenen Bedürfnissen oder Urlaub nach Lebenssituation und familiären Erfordernissen.« ist IBG-Arbeitsmediziner und Arbeitszeiten-Experte Helmut Stadlbauer überzeugt. Echte Optionen für die Belegschaft sind DER Hebel, um Stress, Krankheit und Frühpension zu vermeiden und Produktivität und Qualität zu verbessern.

So bleiben Mitarbeitende wertvoll

  • Altersteilzeit sollte nur gleitend in Anspruch genommen werden dürfen, und nicht mehr als Block.
  • Statt Senioritätsprinzip oder Zulagen wäre eine Arbeitszeit-Reduktion gesundheitsverträglicher.
  • Statt Steuerbegünstigung für Überstunden sollte die Beschäftigung von zusätzlichem Personal gefördert werden.

Es braucht zudem ein Monitoring des Arbeitsvermögens und der gesundheitlichen Qualität der Arbeitsprozesse, damit   chronische Fehlanforderung und Stress, Krankheit, Frühpensionen und Produktivitätsverluste vermieden werden. Arbeitszeit-Veränderungen brauchen Mitsprache, Bewusstseinsbildung und Zustimmung sowie engmaschige Evaluierung, um für Mitarbeitende wie Unternehmen gute Wege zu ebnen.

 

Autoren
Prof. Dr. Rudolf Karazman, Mag. Josef Ruhaltinger

 

Time is Money Concept

Arbeitszeitflexibilisierung: Wer mehr arbeitet, muss mehr ruhen.

Offener Brief von Dr. Karazman an Bundeskanzler und Vizekanzler.

  • Was als Arbeitszeit-Flexibilisierung diskutiert wird, ist beim gegenwärtigen Verhandlungsstand keine Flexibilisierung, sondern eine Arbeitszeit-Verlängerung.
  • Es fehlen die Wahlmöglichkeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die entsprechende Erholungszeit.
  • Regelmäßige 12-Stunden-Dienste sollten mit einer 30 h Wochenarbeitszeit verbunden werden.

Derzeit geht es um Verlängerung, nicht Flexibilisierung
Arbeitszeitflexibilisierung repräsentiert eines der Top-Themen der gegenwärtigen innen- und wirtschaftspolitischen Diskussion. Sie als politische Entscheidungsträger sind gefordert, die Tragweite einer möglichen Lösung in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Als Facharzt für Arbeitsmedizin und auch als Unternehmer habe ich nicht den Eindruck, dass den sozialen und arbeitsmedizinischen Aspekten jener Raum eingeräumt wird, den diese benötigen. Die gegenwärtige Gestaltung des Themas „Arbeitszeitflexibilisierung“ ist nicht nachhaltig, weil die menschliche Verausgabung mit der Arbeitsdauer steigt – und zwar exponentiell. Ohne entsprechend verlängerte Erholungszeit sind vorzeitige Arbeitsunfähigkeit, zunehmende Krankenstände, steigende Gesundheitskosten und vorzeitige Pensionierungen programmiert. Derartige Ausgleichsmaßnahmen fehlen in der Diskussion derzeit völlig. Es geht bei der Thematik nicht nur um geldwerte Balance.

Die Kosten fressen die Vorteile
Ich prognostiziere, dass der wirtschaftliche Vorteil der ausgedehnten Arbeitszeiten durch die verringerte Produktivität der zehnten oder 12. Arbeitsstunde zunichte gemacht werden wird – von den volkswirtschaftlichen Kosten einmal ganz abgesehen.

Der Diskussion fehlt die Wahlmöglichkeit der Mitarbeiter
Eine echte Flexibilisierung bietet den Mitarbeitern Wahlmöglichkeiten zwischen kurzen und längeren Diensten, zwischen gängiger und kürzerer WAZ, zwischen Normal-Urlaub und XXL-Urlaub. Echte Optionen für die Belegschaft sind DER Hebel, um Stress, Krankheit und Frühpension zu vermeiden und Produktivität und Qualität zu verbessern. Die Präferenz für eine Arbeitszeit-Form lässt die Arbeit leichter bewältigen, wie ich und meine Mitarbeiter in etlichen Untersuchungen nachweisen konnten.

Nicht noch mehr Arbeitsstunden
Eine Ausweitung der Arbeitszeit ist nach Möglichkeit zu verhindern, weil durch Rationalisierung und Optimierung die Arbeitsintensität schon beim bisherigen Arbeitstag meist an der Grenze ist. Die hohe Rate an Burn Out belegt dies. Eine nicht ausbalancierte Ausweitung des Arbeitstages erhöht das Risiko von Krankheit und Frühpension. In vielen Berufen ist eine kürzere Dienstzeit anzuraten, z.B. Intensiv-Krankenpflege, Nachtarbeit, ÖPNV-FahrerInnen, LehrerInnen.

12-Stunden Tag braucht 30-Stunden-Woche
Die psychobiologische Verausgabung steigt exponentiell mit der Dauer des Arbeitsalltages. Eine Ausweitung des Arbeitstags verlangt daher deutlich mehr Erholungszeit als Teil der sozial wirksamen Arbeitszeit. Eine Ausweitung des Arbeitstages muss durch gleichwertigen Zeitausgleich kompensiert werden. Regelmäßige 12-Stunden-Dienste sollten mit einer 30 h WAZ verbunden werden. In die sozial wirksame AZ sind auch Wegzeit, Auf- und Abrüstzeit, Vorbereitung etc. miteinzurechnen, damit das wahre Ausmaß zeitlicher Anstrengung realistisch berechnet und genügend Regenerationszeit geplant werden kann.

Evaluierungen der Entwicklungen
Es braucht ein humanökologisches Monitoring des Arbeitsvermögens und der gesundheitlichen Qualität der Arbeitsprozesse, damit chronische Fehlanforderung und Stress, Krankheit, Frühpensionen und Produktivitätsverluste vermieden werden. Insbesondere Arbeitszeit-Veränderungen brauchen Mitsprache, Bewusstseinsbildung und Zustimmung sowie im ersten Jahr engere Evaluierung, um für Mitarbeiter wie Unternehmen gute Wege zu ebenen.

Funktionierende Beispiele
Ich habe viele Arbeitszeit-Flexibilisierungsprojekte in Österreichs Unternehmen begleitet. Heute arbeiten zehntausende SchichtarbeiterInnen z.B. mit optionalen Schichtplänen, d.h. sie verfügen über eine Wahlmöglichkeit der Wochenarbeitszeit oder Dienstlänge. Dies bringt wirkliche Flexibilisierung:

  • voest-alpine/Stahl Linz
  • Agromelamin Linz (heute AMI Linz)
  • Polyfelt Gesosynthetics
  • Nettingsdorfer Papierfabrik
  • KAV Krankenanstaltenverbund Wien
  • Münchner Verkehrsbetriebe

Ich habe dazu mehrere Bücher und wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht:

  • Das Buch „Gesunde Arbeitszeiten im Pflegeberuf“ (Hg. Generaloberin Charlotte Staudinger (KAV) und Prof. Rudolf Karazman (IBG)) befasst sich mit der Gesundheitsverträglichkeit von 12-Stunden-Schichten und ihr Effekt auf Lebensqualität und Leistungsfähigkeit..
  • Die Beratungs-website www.arbeitundalter.at von IV, AK, ÖGB und WKO wurde von mir entwickelt und enthält viele evaluierte Fallbeispiele von AZ-Flexibilisierung.
  • Im Buch „Human Quality Management–Menschengerechte Unternehmensführung“ beschreibe ich Kriterien, Wege und Beispiele für gesundheitsfördernde AZ-Gestaltung.
  • div. wissenschaftlichen Publikationen
    Dies sind Empfehlungen aus mehr als 20 Jahren wissenschaftlicher Arbeit und betrieblichen Praxisprojekten. Kurzsichtige betriebswirtschaftliche Maßstäbe reichen nicht, um der Ressource Mensch gerecht zu werden.

Rudolf Karazman

 

PS:
So bleiben ArbeitnehmerInnen im Arbeitsprozess

  • Altersteilzeit sollte nur gleitend in Anspruch genommen werden dürfen, und nicht mehr als Block.
  • Statt Senioritätsprinzip oder Zulagen wäre eine Arbeitszeit-Reduktion gesundheitsverträglicher. 
  • Statt Steuerbegünstigung für Überstunden sollte die Ausweitung des MA-Pools gefördert werden.
  • Die Zahl an Überstunden sollte mit 5 h/Woche begrenzt sein.
IBG in Ö1

12 Stunden Arbeitstag verlangt nach Ruhepausen.

Gerhard Klicka im Gespräch mit Ingrid Pointner im Mittagsjournal. Über flexiblere Arbeitszeiten und damit auch über den 12 Stunden Arbeitstag wird derzeit viel diskutiert und verhandelt. Doch was würde das aus Sicht der Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie bedeuten?

Die Stressbelastung und das Gesundheitsrisiko, werden beide größer je länger man arbeitet. Pausen werden dafür umso wichtiger. Aber die ÖsterreicherInnen machen nicht gerne Pause. In Österreich gibt es keine gute Pausenkultur. Im Stress zu sein heißt, wertgeschätzt zu werden, heißt, ich habe eine Aufgabe, ich bin wichtig im  Betrieb. Pause zu machen und das auch demonstrativ, kann bei den Kollegen leicht dazu führen: „Du machst es dir leicht, du hast nichts zu tun.“ Da geht es sehr stark um kulturelle Faktoren, wie dies in einem Unternehmen gelebt wird.

Vor allem von den Führungskräften muss dies vorgelebt werden. Die müssen ebenfalls Pausen machen und damit zeigen, dass Pausen zum Arbeiten dazugehören. Je länger man arbeitet, desto größer wird die Belastung.  Die Stresskurve steigt schon jetzt nach der 7., 8. Stunde massiv an.  Wenn man in der 9., 10. Stunde ist, geht man an seine Grenzen. Gerade wenn man länger arbeiten muss, geht es um Erholung und Ruhephasen, die man umso mehr einplanen muss, damit man diese 12 Stunden bewältigen kann.

Der Arbeitgeber hat die sogenannte Fürsorgepflicht.  Er muss dafür sorgen, dass u. a. die psychischen Belastungen nicht zu groß werden.  Seit 2013 ist diese Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Mit neuen Arbeitszeiten müsste man das neu bewerten.
Noch 7 Tage nachzuhören (Minute 12:15) 

 

Morgenmensch

»Frühaufsteher oder Langschläfer«

Wie unser persönlicher Zeit-Typ mit den realen Arbeitszeiten zusammenpasst.

  • Jeder Mensch verfügt über eine genetisch vorgegebene Zeitprägung.
  • Die Berücksichtigung der Zeit-Typen am Arbeitsplatz verbessert die Produktivität.
  • Selbst bei Schichtarbeit erzielen Optimierungsmaßnahmen zählbare Effekte.

Tag und Nacht spielen für den menschlichen Körper eine bestimmende Rolle. Die Erklärung, warum dies so ist, hat heuer drei US-Wissenschaftlern den diesjährigen Nobelpreis für Medizin oder Physiologie beschert. Sie haben die physiologischen Regeln zum Tag-Nacht-Rhythmus ergründet und uns gelehrt, wie die innere Uhr zu lesen ist. Dass dies rechtzeitig vor der europäischen Zeitumstellung passiert, mag als passender Zufall gewertet werden.

Genetisch bedingt und unveränderbar
Der persönliche Zeit-Typ (Chronotyp), also zu welcher Tageszeit wir aktiv sind und wann wir besser schlafen sollten, ist genetisch vorgegeben und daher unveränderbar. Die aktuellen Arbeitszeiten nehmen darauf wenig Rücksicht. Im Idealfall ermöglichen Gleitzeitmodelle eine individuelle Anpassung – dies allerdings nur im engen Rahmen. Ein ausgeprägter Frühtyp würde gerne ab etwa fünf oder sechs Uhr arbeiten. Das leisten einige Modelle gerade noch. Ausgeprägte Spättypen schlafen jedoch bis zwölf Uhr mittags und länger – wenn sie könnten, wie sie wollten. Dafür existieren aber praktisch keine geeigneten Arbeitszeitmodelle.

Der andere Jetlag
Die Diskrepanz zwischen der biologisch geprägten Schlafenszeit – etwa an freien Tagen und im Urlaub – und der real möglichen an Arbeitstagen bezeichnet man als „Sozialen Jetlag“. Das Arbeiten jenseits der eigenen Befindlichkeitsgrenzen ist aber nicht nur belastend – man ist müde, schlecht gelaunt und weniger produktiv. Es ist auch nachgewiesener Maßen ungesund: Je stärker die tägliche Abweichung zwischen der bevorzugten und real möglichen Schlafenszeit ist, umso stärker ist das Suchtverhalten: Nikotinkonsum, Alkoholverbrauch und auch das Risiko für Übergewicht steigen!

Auf der Suche nach dem Wurm
Trotz aller wissenschaftlichen Belege, dass wir als Menschen in Bezug auf Schlafenszeiten einfach unterschiedlich sind, ist das Thema von massiven Vorurteilen geprägt. Sprichwörter wie „Der frühe Vogel fängt den Wurm“ oder „Am Abend wird der Faule fleißig“ sprechen eine deutliche Sprache, die an den menschlichen Prägungen vorbeigeht. Unterschiedliche Chronotypen haben keineswegs etwas mit höherer oder geringerer Leistungsfähigkeit zu tun. Die Produktivität ist einfach zu einer anderen Uhrzeit am höchsten.

Attraktivere Arbeitgeber
Arbeitnehmer, die bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiten auf diese individuellen Eigenschaften der Belegschaft Rücksicht nehmen, schaffen eine Win-Win-Situation: Produktivere und zufriedenere MitarbeiterInnen sind ein Vorteil für das Unternehmen und erhöhen die Unternehmenschancen im Kampf am Arbeitsmarkt um qualifizierte BewerberInnen. Selbst bei Schichtarbeit – die größte Belastung in Richtung sozialer Jetlag – gibt es optimierte Ansätze, die unterschiedliche Chronotypen berücksichtigen.

Hilfe bei Flexibilisierung
Natürlich ist die Individualisierung von Arbeitszeiten zusammen mit der unternehmensnotwendigen Flexibilisierung eine Herausforderung. IBG unterstützt Sie gerne mit Ideen und Lösungsmodellen.

 

12-Stunden-Arbeitstag führt in die Frühpension

Aus gesundheitlicher, betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht ist eine Ausweitung des Arbeitstages auf 12 Stunden für die überwiegende Mehrheit abzulehnen.

Wien (OTS) – 1. Jede Arbeitszeitreform zieht Verdichtungen und Rationalisierung nach sich, die bis an die Grenze der menschlichen Belastbarkeit gehen. Das ist der Gang der Industrie- und Arbeitszeitentwicklung. Der 8-Stunden-Arbeitstag ist so verdichtet worden, dass die Stress-Werte in den Belegschaften hoch sind und weiter steigen. Stress steigt exponentiell von Stunde zu Stunde und ist in der 7. Und 8. Stunde am höchsten. Die Zunahme in weiteren Stunde Arbeit wäre noch drastischer. Es gibt eine Kumulation von Stress im Laufe eines Arbeitstages, deren Bewältigung nach entsprechenden Pausen verlangt. Die findet in der Regel nicht oder nicht in ausreichendem Maße statt. Es ist arbeitsmedizinisch gesichert, dass chronischer Stress die Leistungsfähigkeit und Produktivität senkt und krank macht. Für die meisten Arbeitswelten sind daher 12-Stunden-Arbeitstage kontraproduktiv.

2. Mit dem Älterwerden steigen soziale und professionelle Leistungsfähigkeit, aber es sinkt die körperliche Leistungsfähigkeit. Um arbeitsbedingte Frühpensionierungen zu vermeiden und damit das Pensionssystem zu entlasten, müsste mit dem Älterwerden die tägliche Dienstdauer senken. Ein Verlängern des Arbeitstages würde Frühpensionen erhöhen.

3. Insbesondere Nacht-Schichten dürfen nicht verlängert werden. Für junge Arbeitnehmer beträgt die Verausgabung bei Nachtschichten 156% der Tagesschicht, d.h. ein 8 –Stunden-Nachtschicht ist so verausgabend wie 13 Stunden Tagarbeit. Eine 12-Stunden-Schicht wäre für AN um die 30 so verausgabend wie 19 Stunden Tagarbeit. Ab ca. dem 45. Lebensjahr sinkt die Nachtarbeitstoleranz bei der überwiegenden Mehrheit dramatisch (Körpertemperatur sinkt, neuroendokrine Prozesse werden fragiler, Schlafarchitektur zerbrechlicher). Eine Verlängerung der Nachtschicht ist in den meisten Berufen medizinisch gesundheitsschädlich.

4. Die gesetzlich verpflichtende Einhaltung der chemischen Grenzwerte MAK (maximale Arbeitsplatz-Konzentration) ist auf 8-Stunden-Arbeitstage ausgerichtet. Berechnungen für 12 Stunden-Arbeit liegen in der Regel gar nicht vor. Daher würde eine Ausweitung des Arbeitstages in weiten Bereichen der Arbeitswelt Gesundheit schädigen und geltendes Recht verletzen.
Als Projektleiter großer AZ-Projekte mit Verringerung der WAZ und der Nachtarbeit bei voestalpine, Agrolinz Melamin, Polyfelt, Smurfit Nettingsdorfer möchte ich hinweisen, dass die AZ-Verkürzung die Verkürzung von Nachtarbeit zu einer Verbesserung der Produktivität geführt hat, zu einem Sinken der Krankenstände und einem längeren Verbleib im Arbeitsprozess.

Prof.Dr. Rudolf Karazman, FA für Psychiatrie und Neurologie, Psychotherapeut, Arzt für Arbeitsmedizin. Gründer der IBG.