Stop sexuelle Belästigung

Nicht schweigen, nicht hinnehmen, reden.

  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz schadet Unternehmen und Mitarbeitern. Arbeits- und GesundheitspsychologInnen der IBG moderieren Anlassfälle und schützen das Betriebsklima.

Vor etwa einem Monat kam die Initiative #metoo ins Rollen. Belästigung am Arbeitsplatz ist aber kein Novum. Die Arbeits- und GesundheitspsychologInnen der IBG beschöftigen sich seit Jahrzehnten mit den Facetten zwischen-menschlicher Beziehungen im Job. Vorbeugende Maßnahmen und klare Verfahrensprozesse schützen MitarbeiterInnen und Unternehmen. ArbeitgeberInnen haben Verantwortung: 

 

Der Tatbestand

Weltweit nimmt Gewalt in Betrieben immer mehr zu. In Österreich sind 3,1 Prozent der Männer und 3,3 Prozent der Frauen (rund 127.900 Personen) von Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz betroffen. Unter physischer Gewalt bzw. Androhung von Gewalt leiden etwa 1,2 Prozent der Erwerbstätigen. Eine EU-weite Befragung2 (15.800 Interviews) zeigte folgendes Ausmaß: • Körperliche Gewalt: 4 Prozent Betroffene (6 Millionen) • Sexuelle Belästigung: 2 Prozent Betroffene (3 Millionen) • Einschüchterungen und Mobbing: 8 Prozent Betroffene (12 Millionen) Vermutlich ist die Dunkelziffer wesentlich höher.

 

ArbeitgeberInnen tragen Verantwortung

ArbeitgeberInnen sind gesetzlich dazu verpflichtet, für die Gesundheit aber auch die Würde Ihrer MitarbeiterInnen zu sorgen. Geregelt ist diese Fürsorgepflicht im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Aber auch ArbeitnehmerInnen tragen einen Teil der Verantwortung, in dem sie sich partnerschaftlich, d.h. respektvoll und wertschätzend im Betrieb verhalten. Zudem gibt es eine, freiwillige Vereinbarung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden auf EU-Ebene, in dem die Rahmenvereinbarungen zum Thema Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz festgehalten sind. Dabei geht es nicht nur darum, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern und auftretende Anlassfälle zu bewältigen, sondern auch ArbeitgeberInnen, BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen, Personalverantwortliche sowie ArbeitnehmerInnen für Belästigung und Gewalt in Betrieben zu sensibilisieren.

 

Was können ArbeitgeberInnen vorbeugend tun?

  • Damit es erst gar nicht zu Gewalt bzw. Belästigung am Arbeitsplatz kommt, ist eine vorgelebte Unternehmenskultur und ein klares Bekenntnis zu einer Kultur der Gewaltfreiheit unabdingbar.
  • Bewusstseinsbildung und Enttabuisierung. Durch Information und Aufklärung über Ursachen, Verlauf und Auswirkungen von Belästigung und Gewalt, beginnend mit den obersten Ebenen der Organisation,
  • Beiziehung von ArbeitspsychologInnen. Professionellen Umgang mit Belästigung und Gewalt im Job schulen (z.B. Konfliktbewältigungstraining).
  • Genaue Instruierung der MitarbeiterInnen darüber, welche Schritte zu setzen sind, wenn sie von Gewalt betroffen sind.
  • Unterstützung von Betroffenen durch Bereitstellung juristischer Beratung.
  • Regelmäßige Teambesprechungen.
  • Anbieten von Supervision und Coaching durch fachlich qualifizierte Personen.
  • Beobachtung, Dokumentation und Rückmeldung von Gewalthandlungen.
  • Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung von Regeln und konsequente Sanktionierung, um NachahmerInnen gezielt abzuschrecken.
  • Schaffen einer Anlaufstelle innerhalb der Organisation für Betroffene durch vertrauensvolle, kompetente Personen (z.B. Mobbingbeauftragte), um sicherzustellen, dass derartige Ereignisse gemeldet und aufgearbeitet werden.

 

Gewalt beeinträchtigt die Würde und die Gesundheit von Menschen.

Das führt zu vermehrten Krankenständen, sinkender MitarbeiterInnenzufriedenheit, steigende Fluktuation, und verursacht darüber so auch gravierende Kosten für das Unternehmen aber auch für die Gesellschaft. Eine lösungsorientierte Konfliktkultur und ein gutes Arbeitsklima können wesentlich dazu beitragen, dass Gewalt und Belästigung vermieden werden.

 

Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Sprechen Sie Konflikte gleich an und versuchen Sie mögliche Missverständnisse zu klären.

Die Erfahrung zeigt, dass zu den Betroffenen vorwiegend Frauen zählen und Belästiger eher Männer sind. In etwa einem Viertel der Vorfälle sind Männer von sexueller Belästigung betroffen

Fälle, in denen Männer andere Männer, oder Frauen andere Frauen belästigen, sind ebenfalls bekannt. Häufig besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen betroffener und belästigender Person.

Bei sexueller Belästigung handelt es sich – so wie in den meisten Fällen von Gewalt und Belästigung – um einen Missbrauch der persönlichen Machtposition; sie dient als Instrument zur Demütigung der Zielperson und zur eigenen Machtsicherung. Sexuelle Belästigung ist in Österreich seit 2004 ein eigener strafrechtlicher Tatbestand (§ 218 Strafgesetzbuch).

 

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, stehen Ihnen die IBG ExpertInnen für weiterführende Gespräche gerne zur Verfügung.