Der Sommer 2025 bringt erneut eine außergewöhnlich langanhaltende Hitzeperiode mit sich. Temperaturen über 35 °C sind mittlerweile keine Seltenheit mehr – sowohl im Freien als auch in Innenräumen ohne Klimatisierung. Das hat direkte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit, Konzentration und Gesundheit von Beschäftigten. Trotz dieser Belastungen gibt es in Österreich nach wie vor keine gesetzliche Regelung für hitzefrei. Umso wichtiger ist es, dass Dienstgeber im Sinne des Arbeitnehmerschutzes tätig werden.
Praktische Maßnahmen gegen Hitzebelastung
- Bereitstellung geeigneter, alkoholfreier Getränke (z. B. Wasser mit Elektrolyten)
- Vermeidung direkter Sonneneinstrahlung durch Abschattung (z. B. Markisen, Planen, Jalousien)
- Nutzung der kühleren Morgen- und Nachtstunden zur Raumkühlung durch Querlüften
- Lockerung von Bekleidungsvorschriften, wo Sicherheitsstandards dies zulassen
- Einsatz von Ventilatoren (Zugluft vermeiden!) oder mobilen Kühlgeräten
- Organisation zusätzlicher Erholungspausen und gegebenenfalls Anpassung der Arbeitszeiten (z. B. Frühstart, keine Mittagshitze)
- Schulung und Sensibilisierung zu Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Hitzeschäden wie Sonnenstich, Hitzschlag oder Hitzekollaps
Richtwerte für Innenräume
Für Arbeitsplätze in Büros mit Klimaanlage gelten laut Arbeitsstättenverordnung folgende Zielwerte:
- Raumtemperatur: 19 °C bis maximal 25 °C
- Luftfeuchtigkeit: 40–70 %
- Bei leichter körperlicher Arbeit im Stehen: max. 24 °C Raumtemperatur
Ist keine Klimatisierung vorhanden, müssen Arbeitgeber Maßnahmen setzen, um die Belastung zu reduzieren:
- Nachtlüftung und frühes Querlüften
- Fensterbeschattung (Rollos, Vorhänge, außenliegender Sonnenschutz)
- Bereitstellung von Trinkwasser und ggf. mobilen Kühlhilfen
- Anpassung der Pausenregelung (z. B. kürzere Intervalle, mehr Erholung)
Besonders zu schützen sind:
- Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen
- Ältere Kolleginnen und Kollegen
- Menschen mit Vorerkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf, Kreislaufprobleme)
- Beschäftigte an Steharbeitsplätzen
Hier sind arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Fachkräfte frühzeitig einzubinden. Auch Betriebsräte sollten aktiv eingebunden werden.
Rechtliche Grundlage: Hitze als Schlechtwetter
Für bestimmte Berufsgruppen im Bau gilt: Hitze kann Schlechtwetter im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes (BSchEG) darstellen.
Seit 01.01.2013 anerkannt:
Ab 35 °C (gemessen im Schatten) können Schlechtwetterregelungen greifen
- Liegt die Temperatur über drei Stunden hinweg über 35 °C, gilt der restliche Tag als Schlechtwetter
- Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung (über BUAK) für entfallene Arbeitsstunden
- Betroffene Berufsgruppen: Bauarbeiter, Zimmerer, Dachdecker, Pflasterer, Gerüster, Gipser
Die Entscheidung über Arbeitsabbruch trifft der Arbeitgeber – unter Berücksichtigung der Sicherheit und Zumutbarkeit.
Ergänzende Maßnahmen bei Arbeit im Freien
- Sonnenschutzmittel mit hohem LSF zur Verfügung stellen
- Pflicht zum Tragen geeigneter Kopfbedeckung
- Bereitstellung von Sonnenbrillen mit UV-Schutz
- Möglichkeit zur Abkühlung: z. B. Duschen, kalte Handtücher, Schattenbereiche
Fazit
Die Hitzewellen nehmen weiter zu. Arbeitgeber tragen eine Verantwortung für den Schutz ihrer Beschäftigten – gerade auch in Zeiten, in denen gesetzliche Regelungen (noch) fehlen. Organisatorische Maßnahmen, technische Lösungen und arbeitsmedizinische Beratung sind jetzt wichtiger denn je.
Für Rückfragen, Beratung oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an Ihre Sicherheitsfachkraft, Ihre Arbeitsmedizinerin oder Ihren Betriebsrat – oder direkt an die IBG.
Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch den Sommer!